Dr. med. Heiner Ziegler, Amtsarzt Chur / Viamala

Aufgabenbereich der Amtsärzte GR

Praxis Poststrasse 37
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RechtsgrundlageBündner Rechtsbuch BR 502.100 - Verordnung über die Amtsärzte und Amtsärztinnen
AbkürzungenAA = Amtsarzt / Amtsärztin
StV = Stellvertreter / Stellvertreterin
KA = Kantonsarzt / Kantonsärztin
Art. 2Das Departement wählt für jede Region des Kantons für die Amtsdauer von vier Jahren eine(n) nebenamtliche(n) AA und deren StV.
Art. 3Als AA und deren StV sind Ärztinnen und Ärzte wählbar, die:
a) Inhaberinnen oder Inhaber eines eidgenössischen oder eidgenössisch anerkannten Diploms sind,
b) die Bewilligung zur Berufsausübung im Kanton besitzen und
c) ihre Praxis in der Regel innerhalb der Region führen.
Art. 71 Die AA sowie deren StV sind die gesundheitspolizeilichen Aufsichts- und Vollzugsorgane des Amtes und erfüllen die ihnen durch Gesetze, Verordnungen oder Weisungen des Amtes und des KA übertragenen amtsärztlichen Aufgaben.
2 Sie unterstützen den KA bei der Umsetzung der epidemiengesetzlichen Vorgaben.
3 Sie melden Verstösse gegen gesundheitspolizeiliche Vorschriften unverzüglich dem Amt.
4 Sie stellen die Leichenpässe aus.
Art. 81 Die gerichtsärztlichen Funktionen der AA sowie deren StV richten sich nach der Schweizerischen Strafprozessordnung.
Art. 91 Den AA sowie deren StV obliegt die Aufsicht über die in ihrer Region tätigen Personen, die einen Beruf des Gesundheitswesens ausüben.
Art. 141 Die Abgeltung beträgt für die:
b) Kontrolluntersuchung bezüglich der Fahrtauglichkeit von Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern: 120 Franken
2 Für die übrigen amtsärztlichen Verrichtungen ergibt sich die Abgeltung aus den jeweils geltenden Positionen des TARMED und der Anwendung des SUVA-Taxpunktwertes
3 Die Abgeltung hat der Auftraggeber beziehungsweise die Auftraggeberin zu entrichten.
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