Hafterstehung | Beurteilung von Personen in Ausnüchterungshaft. Beurteilung von Personen in Polizeihaft (bis 48h). |
Attest Berufsbewilligung | Die Berufsausübungsbewilligung erlischt mit der Erfüllung des 70. Altersjahres, sofern nicht der amtsärztliche Nachweis erbracht wird, dass keine physischen und psychischen Gründe gegen eine weitere Berufsausübung vorliegen. Der Nachweis ist alle zwei Jahre zu erbringen. Dieser Nachweis wird von unserer Seite dem Bittsteller ausgehändigt, der ihn selber dem Amt weiterleiten muss. Nicht fristgerechte Einreichung des Nachweises kann ein Erlöschen der Berufsbewilligung zur Folge haben. |
Gutachten für Dritte | In Absprache. |